NOVELLIERUNG DES BETRIEBSRENTENGESETZES BY JOCHEN ZIERL
Die nach Einführung des Betriebsrentengesetzes umfangreichste Novellierung ist mit dem 01.01.2018 in Kraft getreten.
Unter anderem enthält diese auch die verpflichtende Einführung eines Arbeitgeberzuschusses für bereits bestehende Verträge der betriebliche Altersversorgung zum 01.01.2022.
Hiervon sind nahezu alle Firmen betroffen, auch wenn Sie nur einen Vertrag im Bestand haben.
Sobald ein Mitarbeiter in einen Vertrag einzahlt und der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart, muss er mindestes 15% Zuschuss auf den Arbeitnehmeranteil zahlen.
Hierbei sind alle arbeitsrechtlichen Zusagen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Drei Fragen, die Sie sich auf jeden Fall stellen sollten:
Wie sich dies konkret in Ihrem Betrieb auswirkt und wie man mit diesem Thema generell umgeht, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@zierl.de oder rufen Sie an unter 09122 / 874 80 80 und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin.
NOVELLIERUNG DES BETRIEBS-RENTENGESETZES
BY JOCHEN ZIERL
Die nach Einführung des Betriebsrentengesetzes umfangreichste Novellierung ist mit dem 01.01.2018 in Kraft getreten.
Unter anderem enthält diese auch die verpflichtende Einführung eines Arbeitgeberzuschusses für bereits bestehende Verträge der betriebliche Altersversorgung zum 01.01.2022.
Hiervon sind nahezu alle Firmen betroffen, auch wenn Sie nur einen Vertrag im Bestand haben.
Sobald ein Mitarbeiter in einen Vertrag einzahlt und der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart, muss er mindestes 15% Zuschuss auf den Arbeitnehmeranteil zahlen.
Hierbei sind alle arbeitsrechtlichen Zusagen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Drei Fragen, die Sie sich auf jeden Fall stellen sollten:
Wie sich dies konkret in Ihrem Betrieb auswirkt und wie man mit diesem Thema generell umgeht, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
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NOVELLIERUNG DES BETRIEBS-RENTENGESETZES
BY JOCHEN ZIERL
Die nach Einführung des Betriebsrentengesetzes umfangreichste Novellierung ist mit dem 01.01.2018 in Kraft getreten.
Unter anderem enthält diese auch die verpflichtende Einführung eines Arbeitgeberzuschusses für bereits bestehende Verträge der betriebliche Altersversorgung zum 01.01.2022.
Hiervon sind nahezu alle Firmen betroffen, auch wenn Sie nur einen Vertrag im Bestand haben.
Sobald ein Mitarbeiter in einen Vertrag einzahlt und der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart, muss er mindestes 15% Zuschuss auf den Arbeitnehmeranteil zahlen.
Hierbei sind alle arbeitsrechtlichen Zusagen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
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