Sparen für den Ruhestand
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können Unternehmen ihre Mitarbeiter beim Vermögensaufbau unterstützen. Was ist zu beachten?
Für die Altersvorsorge gibt es in Deutschland drei zentrale Säulen: Die wichtigste ist die gesetzliche Rentenversicherung, sie wird durch die betriebliche Altersvorsorge sowie die private bzw. individuelle Altersvorsorge etwa durch Lebensversicherungen, Geldanlagen oder Immobilien ergänzt. über 38,17 Mio. aktiv Versicherte ohne Rentenbezug weist die Deutsche Rentenversicherung Bund aus. Weitere 20 Mio. Menschen beziehen eine Altersrente bzw. eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Doch der durchschnittlich ausbezahlte Rentenbetrag in Höhe von monatlich 864 Euro (alte Bundesländer) nach Abzug der Krankenkassenbeiträge der Rentner {KVdR) verdeutlicht, dass die gesetzliche Rentenversicherung für den Lebensunterhalt im Alter alleine oft nicht ausreicht. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine freiwillige betriebliche Sozialleistung, damit Beschäftigte einzelner Unternehmen Leistungen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung aufbauen können. Zunächst wurde 1974 das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) verabschiedet und seitdem mehrfach novelliert. Es regelt unter anderem Aspekte wie die Insolvenzsicherung und die Unverfallbarkeit von Ansprüchen.
Hier können Sie den Originalartikel aus dem IHK-Magazin WiM lesen.