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Sparen für den Ruhestand

Mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können Unternehmen ihre Mitarbeiter beim Vermögensaufbau unterstützen. Was ist zu beachten?

Für die Altersvorsorge gibt es in Deutschland drei zentrale Säulen: Die wichtigste ist die gesetzliche Rentenversicherung, sie wird durch die betriebliche Altersvorsorge sowie die private bzw. individuelle Altersvorsorge etwa durch Lebensversicherungen, Geldanlagen oder Immobilien ergänzt. über 38,17 Mio. aktiv Versi­cherte ohne Rentenbezug weist die Deutsche Ren­tenversicherung Bund aus. Weitere 20 Mio. Men­schen beziehen eine Altersrente bzw. eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Doch der durchschnittlich ausbezahlte Rentenbetrag in Höhe von monatlich 864 Euro (alte Bundes­länder) nach Abzug der Krankenkassenbeiträge der Rentner {KVdR) verdeutlicht, dass die gesetz­liche Rentenversicherung für den Lebensunter­halt im Alter alleine oft nicht ausreicht. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine freiwillige betriebliche Sozialleistung, damit Be­schäftigte einzelner Unternehmen Leistungen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung aufbauen können. Zunächst wurde 1974 das Be­triebsrentengesetz (BetrAVG) verabschiedet und seitdem mehrfach novelliert. Es regelt unter an­derem Aspekte wie die Insolvenzsicherung und die Unverfallbarkeit von Ansprüchen.

Hier können Sie den Originalartikel aus dem IHK-Magazin WiM lesen.

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