Normalerweise steigt sie jedes Jahr, aber die Beitragsbemessungsgrenze 2022 fällt. Hintergrund ist, dass die Löhne im vergangenen Jahr nicht gestiegen, sondern gefallen sind.
Welche Auswirkungen hat die Beitragsbemessungsgrenze 2022 für Dich?
Zunächst muss man zwischen den Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung und der Krankenversicherung unterscheiden. Und hier noch zwischen der Versicherungspflichtgrenze und der Beitragsbemessungsgrenze.
Beginnen wir mit der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung. Diese steigt ebenfalls nicht, sondern bleibt in der gleichen Höhe von 2021. Somit sind nach wie vor mindestens 64.350 Euro Bruttojahreseinkommen erforderlich, um entweder ein freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu werden oder in die private Krankenversicherung wechseln zu können.
Da sich die Beitragsbemessungsgrenze 2022 in der Krankenversicherung ebenfalls nicht erhöht, sondern gleich bleibt, wird es zum 01.01.2022 für Einkommen ab 58.050 Euro im Jahr keine Beitragserhöhung in der gesetzlichen Krankenversicherung geben. Das ist die gute Nachricht. Inwieweit sich die Beiträge der einzelnen Krankenkassen verändern, bleibt abzuwarten.
Die Beitragsbemessungsgrenze 2022 in der Rentenversicherung
Doch nun zur gesetzlichen Rentenversicherung und den Auswirkungen der Senkung der Beitragsbemessungsgrenze 2022
Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung wird gemäß § 3 Nr. 63 EStG immer Bezug auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung West genommen. Diese fällt nun zum 01.01.2022 von 85.200 Euro auf 84.600 Euro. Das sind 600 Euro weniger im Jahr.
Dies hat zur Folge, dass sich der steuerliche Maximalbetrag bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds um 48 Euro p.a. reduziert. Somit sind im Jahr 2022 lediglich 564 Euro monatlich steuerlich ansetzbar.
Im Bereich der Sozialversicherung sind es im Jahr 2022 282 Euro monatlich und somit 24 Euro weniger als im Jahr 2021.
Es ist zu erwarten, dass sich die Beitragsbemessungsgrenzen zum 01.01.2023 wieder erhöhen und dann auch über dem Wert von 2021 liegen werden. Insofern handelt es sich wohl nur um einen temporären Effekt.
Was ist aktuell zu tun?
Sofern Du gerade über den Abschluss einer betrieblichen Versorgung nachdenkst, nimm einen Umwandlungsbetrag von maximal 282 bzw. 564 Euro monatlich. Sofern Du schon eine Versorgung hast und bereits dem aktuellen Maximalbeitrag von 284 bzw. 568 Euro besparst, wird sich Dein Arbeitgeber um die korrekte Abrechnung kümmern.
Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass die Senkung der BBG auch Auswirkungen auf die Basisrente – besser bekannt als Rürup-Rente – hat.
Der steuerlich ansetzbare Höchstbetrag für diese Verträge liegt im Jahr 2022 bei 25.639 Euro im Jahr – für Verheiratete beim Doppelten, somit bei 51.278 Euro im Jahr.
Bist Du Gesellschafter-Geschäftsführer eines Unternehmens und hast eine betriebliche Altersversorgung, hat dies ebenfalls Einfluss auf Deine Rürup-Rente. Hierzu befragst Du am besten Deinen Steuerberater.
Hier können Sie meinen Original-Artikel bei den Finanzberatern (BSC GmbH) lesen